Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma K&C NetFox GbR für Wartung und Service von IT–Systemen und TK-Anlagen

1. Allgemeines Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstige rechts-geschäftlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Angebot und Vertragsschluss Unsere Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Annahme kann auch durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung oder die Lieferverzögerung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3. Lieferung Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, steht dem Besteller ein Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt höchstens jedoch bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und/oder Leistung zu. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sein denn, er Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wir sind zu Teillieferungen u. –Leistungen jederzeit berechtigt. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn wir im Sinne der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine angemessene Sicherheit oder Vorauszahlung angefordert haben und diese nicht rechtzeitig geleistet wurde. In diesem Fall befinden wir uns nicht in Lieferverzug.

4. Fernabsatzgesetz mit Widerrufs recht Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufs rechts zu Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufs rechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert von über EUR 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu fährt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen

5. Gefahrübergang Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe auf den Besteller über, bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an die den Transport ausführenden Personen oder Anstalten. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.

6. Gewährleistung Für Mängel, die dem Besteller bereits bei Vertragsschluss bekannt waren, wird keine Gewährleistung übernommen. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel uns unverzüglich anzeigen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes. Ebenso sind Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Wochenfrist nicht entdeckt werden können, unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitteilen. Andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Ist der Besteller, der einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, Unternehmer, erfolgt nach unserer Wahl entweder eine Nachbesserung oder Neulieferung. Ist der Besteller, der einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Fährt auch eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Mängelbeseitigung, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

7. Haftungsbeschränkungen Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gegenüber Verbrauchern beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns der Vorwurf der Arglist trifft.

8. Eigentumsvorbehalt Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, bei einem Zugriff Dritter diese auf unser Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohn- oder Unternehmenssitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der vorstehenden Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zuverlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zuveräußern. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Eine Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. Der Kunde verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich.

9. Zahlung Die vereinbarten Preise/Vergütung verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die gesondert in der Rechnung ausgewiesen wird. Grundsätzlich erfolgt die Lieferung aufgrund der mit dem Besteller besonders vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wir behalten uns jedoch vor, per Nachnahme zu beliefern. Das Tilgungsbestimmungsrecht gemäß § 366 BGB steht uns zu, so dass anders lautende Bestimmungen durch den Schuldner unwirksam sind. Über die von uns durchgeführte Art der Verrechnung werden wir den Kunden informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Besteller in Verzug, sind wir gegenüber Unternehmern berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Verzugszinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Unternehmer eine geringere Belastung nachweist. Verbraucher haben während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder die Zahlungen eingestellt werden, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die Restschuld aus der gesamten Geschäftsverbindung unverzüglich und fristlos fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks entgegengenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, im Falle von ausstehenden Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder schriftlich von uns anerkannt wurden.

10. Salvatorische Klausel Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages den betreffenden Punkt bedacht hätten.11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle unmittelbaren und mittelbaren Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bad Homburg v.d.H.. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Stand 02.01.2010

1. Vertragsleistungen der K&C NetFox GbR (NetFox)

1.1. Umfang der Wartungspflicht

Die Wartung im Rahmen dieses Vertrages umfasst die Instandhaltung und Instandsetzung des vertragsgegenständlichen IT-Systemes, sowie die Beseitigung von Fehlern bzw. Störungen bei deren Betrieb. Die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft kann dabei auch durch den Austausch einzelner Teile der Anlage oder durch technische Änderung erfolgen.

1.2. Eingeschlossene Wartungs- und Serviceleistungen

Mit dem Wartungs- und Serviceentgelt sind folgende Leistungen abgegolten:

·          Maßnahmen zur Erhaltung der Grundfunktionen der Anlage (Instandhaltung) sowie die regelmäßige Überprüfung des Systems

·          Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern bzw. Störungen, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch durch natürliche Abnutzung auftreten (Instandsetzung) 

·          Ersatz von Verschleißteilen, die infolge normaler Abnutzung unbrauchbar geworden sind. Bei Verbrauchsmaterialien (wie Toner, Tintenpatronen, Druckerpapier, Datenträger, etc.) handelt es sich jedoch um keine Verschleißteile im Sinne dieses Absatzes

·           Telefonische Beratung und Unterstützung beim Beheben von Störungen bzw. Fehlern.

 1.3. Wartungs- und Serviceleistungen gegen gesonderte Berechnung

Die nachfolgenden Leistungen sind nicht im Wartungs- und Servicevertrag enthalten und werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen (s. Anlage 2) gesondert berechnet, wobei die Bedingungen dieses Vertrages entsprechend bzw. ergänzend Anwendung finden.

·          Beseitigung von Fehlern bzw. Störungen, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Gebrauch der Anlage oder auf sonstige vom Wartungs- und Serviceunternehmer nicht zu vertretende äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.

·          Erweiterung oder Abbau von Anlagenteilen und / oder Zubehör sowie die Arbeiten, die notwendig geworden sind, weil der Auftraggeber auftretende Störungen oder Schäden nicht unverzüglich mitgeteilt hat.

·           Änderungen der Benutzerdaten oder des Leistungsumfangs der Anlage.

·          Mehrkosten für Wartungs- und Serviceleistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der beim Wartungs- und Serviceunternehmen üblichen Geschäftszeiten erbracht werden.

 2. Sonstige Rechte und Pflichten der Vertragspartner

2.1. Zahlungen

Die Wartungs- und Servicegebühr ist bei von NetFox zu installierenden und bei bestehenden Anlagen vom Tage des Vertragsbeginns monatlich im Voraus zum 15. des laufenden Monats zu entrichten.

2.2. Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggeber kann NetFox Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Das gesetzliche Recht des Auftraggebers zur Kündigung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt hiervon unberührt.

 2.3. Aufrechnung gegen Forderungen

Die Aufrechnung gegen Forderungen von NetFox ist nur mit Gegenansprüchen des Auftraggebers zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen aus anderen Verträgen wird ausgeschlossen.

2.4. Preisänderungen

Im Falle von Lohn- oder Kostenänderungen ist NetFox berechtigt, im Rahmen oder zum Ausgleich dieser Preisänderungen eine angemessene entsprechende Anpassung des Wartungsentgeltes vorzunehmen. Die Änderung wird mit Beginn des 3. Monats, der auf den Zugang der schriftlichen Mitteilung beim Auftraggeber folgt, wirksam. Der Auftraggeber hat das Recht, den Wartungs- und Servicevertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen.

2.5. Gewährleistung    

Sind die unter diesen Vertrag fallenden Leistungen von NetFox fehlerhaft erbracht, wird NetFox auf Anforderung des Auftraggebers binnen angemessener Frist nachbessern. Wird eine Nachbesserung nicht binnen angemessener Frist durchgeführt oder führen Nachbesserungen nicht zum Erfolg, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Vertrag kündigen oder die Herabsetzung des Wartungs- und Serviceentgeltes bis zur Beseitigung des Fehlers verlangen. Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Der Auftraggeber hat offensichtliche Schäden oder Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beendigung der Arbeiten bzw. nach Kenntnis über den Mangel schriftlich anzuzeigen.

2.6. Haftung

Für Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne und für andere mittelbare Schäden, insbesondere bei Betriebsunterbrechungsschäden, Verlust von Informationen und Daten, haftet NetFox nicht. Die Haftung ist weiter auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

2.7. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer alle in Abschnitt 1 aufgeführten Arbeiten an der Anlage (z. B. Systemerweiterungen) nur durch das Wartungs- und Serviceunternehmen oder mit dessen Zustimmung ausführen zu lassen. Der Auftraggeber schaltet sein IT – System für die Fernwartung frei, damit über das öffentliche Netz Fehler und Einstellungen durch die Fernkonfiguration behoben werden können und soweit möglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen des Leistungsumfanges und der Benutzerdaten durchgeführt werden können. Bei Beendigung des Wartungs- und Servicevertrages wird die Fernwartung für NetFox deaktiviert. Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, wird das Serviceunternehmen Weisungen des Auftraggebers beachten und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Daten gegen Missbrauch treffen. Diese Pflichten bleiben auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

2.8. Pflichten des Auftragnehmer

Der Auftragnehmer verpflichtet sich während und nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses über die Ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten und Daten Verschwiegenheit zu bewahren. Hierzu verpflichtet er auch seine Mitarbeiter.

2.9. Auswechselung des Vertragspartners

NetFox kann die Rechte und Pflichten aus diesem Wartungsvertrag auf einen Dritten übertragen. Der Auftraggeber kann den Vertrag sofort kündigen, wenn NetFox von der Übertragungs-möglichkeit Gebrauch macht. Das Recht von NetFox zur Abtretung von Ansprüchen bleibt unberührt.

3. Vertragsdauer und Kündigung

Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Abschluss dieses Vertrages. Es erstreckt sich sofern nicht im §3 des Vertrages anderweitig vereinbart :

·          Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten auf 2 Jahre

·          Bei Verträgen mit Kaufleuten auf das laufende Kalenderjahr und die anschließend im Wartungsvertrag vereinbarte Mindestdauer.

 Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

4. Überlassung an Dritte

Überlässt der Auftraggeber Anlagen oder Anlagenteile einem Dritten, so bleiben seine Pflichten aus diesem Vertrag bestehen, es sei denn, dass der Dritte mit schriftlicher Zustimmung von NetFox in den Vertrag eintritt.

5. Gerichtstand

Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder des öffentlich/rechtlichen Sondervermögens, wird eine Gerichtsstandsvereinbarung mit folgendem Inhalt abgeschlossen:

Gerichtsstand ist der Hauptfirmensitz der NetFox oder der Sitz einer Zweigniederlassung, wenn diese die Vertragsverhandlungen geführt hat.

Stand 01.01.2013

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webhosting & Housing

1. Allgemeines

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Kaulfuss & Nickel GbR (nachfolgend K&C NetFox genannt) mit ihren Kunden schließt, d. h. sämtliche Leistungen der K&C NetFox erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur Geltung, wenn sie von K&C NetFox ausdrücklich akzeptiert werden. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar. Die Kaulfuss & Nickel GbR in Neu Anspach (nachfolgend K&C NetFox genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – mit Ausnahme von Entgelten und Leistungsinhalten (vgl. hierzu 2.3) – darf K&C NetFox jederzeit vornehmen, soweit diese aufgrund geänderter Umstände (z. B. Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Solche Änderungen teilt K&C NetFox dem Kunden schriftlich oder elektronisch (normalerweise in Form einer Neufassung dieser AGB) mit, sofern dies nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Ein Widerspruch des Kunden gilt als Kündigung des Vertrages für den nächstmöglichen Kündigungstermin. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen.

1.3

Vertragsgrundlagen sind, soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, die Registrierungsbedingungen der einzelnen zuständigen Vergabestellen/Registries, da die unterschiedlichen Top-Level-Domains weltweit einer Vielzahl unterschiedlicher Bestimmungen unterliegen; diese Bestimmungen der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle (der zuständigen Registry) werden deshalb ausdrücklich Vertragsbestandteil für jeden einzelnen Vertrag über die Registrierung entsprechender Sub-Level-Domains. Verstöße gegen diese Bedingungen können dazu führen, daß Sub-Level-Domains nicht registriert, nicht übertragen (gegen den Willen des Inhabers übertragen) oder gelöscht werden. Beispielsweise können nach den einzelnen Bestimmungen nicht unbeschränkt viele Sub-Level-Domains registriert/genutzt werden, sind länderspezifische Auflagen (z. B. hinsichtlich des Inhabers der Domain) zu beachten oder ist ein Wechsel des Providers (KK-Antrag) nicht oder nur unter engen Voraussetzungen möglich; K&C NetFox weist den Kunden deshalb darauf hin, daß nur im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen gewährleistet werden kann, daß die Registrierung entsprechender Sub-Level-Domains vermittelt oder durchgeführt wird. Außerdem kann ein Auftrag zur Registrierung abgelehnt werden, falls er den Eindruck erweckt, gegen gesetzliche Bestimmungen, Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle bzw. der Registry oder berechtigte Interessen von K&C NetFox zu verstoßen.

K&C NetFox ist vertraglich gegenüber den einzelnen Vergabestellen bzw. Registries verpflichtet, deren Registrierungsbedingungen an den Kunden weiterzugeben; soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, ist er entsprechend verpflichtet, diese seinerseits an seine Kunden verbindlich weiterzugeben.

Im einzelnen gilt folgendes:

Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind: Ergänzend zu diesen AGB gelten die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste. Soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, sichert er zu, seinerseits seinen Kunden die DENIC-Registrierungsbedingungen, -Registrierungsrichtlinien und -Direktpreisliste zur Verfügung zu stellen. Er macht deutlich, daß die Domain-Registrierung ein gesonderter Vertrag zwischen Kunde und DENIC eG ist, für den aus Gründen der dauerhaften Sicherstellung der Domain-Inhaberschaft nur ausnahmsweise dann die DENIC-Direktpreisliste gilt, wenn der jeweilige Internet-Service-Provider seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC eG nicht erfüllt.

Der Kunde ersetzt K&C NetFox alle Schäden und stellt K&C NetFox von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen kön-en, daß vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder sein Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Dies gilt auch für evtl. Ansprüche, die sein evtl. Endkunde selbst aus diesem Grund gegen K&C NetFox erhebt.

Soweit bei der Registrierung von Domains .com-, .net-, .org-Domains oder andere Top Level Domains (z. B. .info, .biz, .name etc.) Vertragsgegenstand sind, akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN sowie ggf. die Richtlinien und Registrierungs- und Vergabebedingungen der zur Vergabe der jeweiligen Domain berechtigten Organisation, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten. Er wird auf die Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP) hingewiesen.

Entsprechendes gilt hinsichtlich der Registrierung sonstiger Domains (z. B. .at-, .ch-, .it-, .dk- bzw. .co.uk-Domains).

Soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, sichert er zu, die entsprechenden Registrierungsbedingungen an seinen Kunden weiterzugeben. Als Sub-Provider bearbeitet er Mitteilungen und Anfragen von K&C NetFox bzw. der Vergabestelle/Registry (z.B. von DENIC) und leitet individuelle Mitteilungen unverzüglich, sonstige in angemessener Frist an den Kunden weiter. Er hält die Registrierungsunterlagen in nachweisbarer Form für die Dauer des Vertrages zwischen der Vergabestelle bzw. der Registry und dem Kunden bereit und beachtet die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf Anforderung übergibt der Sub-Provider die Registrierungsunterlagen an K&C NetFox oder an die einzelnen Vergabestellen (z. B. DENIC).

1.4

Diese AGB sind im Internet unter www.kc-netfox.de frei abrufbar.

1.5

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen der Parteien.

2. Pflichten der K&C NetFox / Leistungsänderungen

2.1

K&C NetFox erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets; sie ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe, verpflichtet.

2.2

Soweit K&C NetFox Dienste oder Leistungen derzeit unentgeltlich zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Erforderlichenfalls hat K&C NetFox das Recht, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten.

2.3

K&C NetFox ist dazu berechtigt, durch schriftliche oder elektronische (d. h. per E-Mail) Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Voraussetzungen und Gründe für eine solche Leistungs- oder Entgelt-Änderung können technische oder rechtliche Erfordernisse sein; im Einzelfall können auch wirtschaftliche Erfordernisse eine Anpassung begründen. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, daß ein möglichst ausgewogener Ausgleich der beiderseitigen Interessen erfolgt. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Im übrigen sind Rechte des Kunden hieraus ausgeschlossen.

Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind und die DENIC e.G. (Zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihr Abrechnungsmodell bzw. ihre Preisgestaltung für Internet-Adressen ändern, ist K&C NetFox berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden bereits mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Ankündigungsfrist entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.

2.4

K&C NetFox ist berechtigt, IP-Adressen erforderlichenfalls (z. B. aufgrund technischer Notwendigkeit) zu ändern. Eine Änderung von IP- oder URL-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und läßt die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im übrigen unberührt.

2.5

Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung sowie ggf. besondere Systemvoraussetzungen ergeben sich detailliert vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dessen Anlagen, Besonderen Vertragsbedingungen oder sonstigen Sondervereinbarungen. Der Einzelvertrag kommt wirksam erst zustande, wenn der Kunde eine rechtswirksame Einzugsermächtigung erteilt hat, es sei denn die Parteien haben verbindlich etwas Abweichendes vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch; K&C NetFox ist jedoch berechtigt, die Leistung als Vorleistung zu erbringen.

Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, ist K&C NetFox berechtigt, die Aktivierung von Domains erst nach Zahlung der für die Registrierung geschuldeten Entgelte vorzunehmen.

Soweit die Zurverfügungstellung von Servern durch K&C NetFox Gegenstand des Vertrages ist, ist K&C NetFox berechtigt, die Anschaltung erst nach Zahlung der als Anschlußkosten geschuldeten Entgelte vorzunehmen.

2.6

Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher (bzw. mittels qualifizierter elektronischer Signatur erfolgter) Zusage verbindlich. Soweit die Registrierung einer Domain Gegenstand des Auftrages ist, ist nur die Beantragung der Domain bei der jeweiligen Vergabestelle bzw. Registry geschuldet. Die Gefahr, daß die Domain von der jeweiligen Vergabestelle nicht registriert wird, trägt der Kunde. K&C NetFox ist auch im übrigen nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der Domain oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen; dies obliegt dem Kunden, der sich deshalb im eigenen Interesse vor jeder Beantragung darüber informierten sollte, ob (und gegebenenfalls wie) die Domain noch erhältlich ist.

Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, kann außerdem – insbesondere bei anderen als .de-Domains – für eine Verzögerung der Registrierung, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder der Vergabestelle (der Registry) stammt, keine Verantwortung übernommen werden.

Soweit die Zurverfügungstellung von Servern Gegenstand des Vertrages ist, wird ausdrücklich der „früheste Termin für die Anschaltung“ vereinbart.

3. Preise und Zahlung, Verzug

3.1

Soweit Preise sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich ergeben, sind diese der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preise verstehen sich, soweit sie sich ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sonst, insbesondere an Verbraucher gerichtete Preise, verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird regelmäßig auch separat ausgewiesen. Im Falle einer Umsatzsteuer-Änderung während der Vertragslaufzeit ist K&C NetFox berechtigt, die Endpreise entsprechend anzupassen.

3.2

Soweit sich nicht aus dem Einzelvertrag Abweichendes ergibt, werden die jeweils fälligen Entgelte turnusgemäß in Rechnung gestellt. Bei Domains ist der Preis erstmals bei Registration fällig, im Falle eines Providerwechsels (KK-Antrag) bei Start; bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses wird die vereinbarte Pflegegebühr jeweils jährlich im voraus eingezogen, sie ist spätestens am 01. Werktag des jeweiligen Folgejahres im voraus fällig. Ein vereinbartes monatliches Pauschalentgelt wird ebenfalls jeweils im voraus eingezogen; einmalige Entgelte, variable Entgelte sowie sonstige Vergütungen werden nach Erbringung der Leistung eingezogen.

Der Kunde ermächtigt K&C NetFox beim Vertragsabschluß, die von ihm zu leistenden Zahlungen durch Einzugsermächtigung von einem von ihm genannten Konto abzubuchen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Kann die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des Kunden rückabgewickelt, ist K&C NetFox berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Außerdem ist K&C NetFox berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 8,00 pro Lastschrift zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß tatsächlich kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.3

Wenn der Kunde einen mit ihm vertraglich pauschal vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. Traffic) überschreitet, ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts verpflichtet. Wenn der Kunde einen ihm pauschal zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht, es sei denn dem Kunden steht ein Minderungsrecht gemäß Ziffer 4.3 zu.

3.4

Der – nicht nutzungsabhängige – Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die K&C NetFox nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways anderer Betreiber), beruhen. Der Kunde kann jedenfalls keine Ansprüche (auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung über keinen längeren Zeitraum als einen Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen Zeitraum (von mindestens 8 Tagen) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt.

3.5

Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für sonstige evtl. Leistungsverweigerungsrechte mit Ausnahme des Rechts aus § 320 BGB. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis zu.

3.6

Im Verzugsfall ist K&C NetFox berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % per annum über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen, wenn an dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Ist der Kunde Verbraucher, so kann K&C NetFox lediglich Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass K&C NetFox ein Zinsschaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweils gültige Pauschale. Verzug tritt spätestens 30 Kalendertage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang einer Rechnung ein. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist K&C NetFox auch berechtigt, die vom Vertragsverhältnis betroffene Internet-Präsenz auf Kosten des Kunden zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server wenigstens vorübergehend vom Netz zu trennen. Tritt der Kunde als Subprovider/Reseller auf, ist K&C NetFox auch berechtigt, Internetpräsenzen der Endkunden zu sperren / die Domains an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in erheblicher Höhe (vgl. Ziffer 9.2) in Verzug ist. Im Falle einer durch K&C NetFox vertragsgemäß berechtigt durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde K&C NetFox gegenüber hinsichtlich der vereinbarten nicht nutzungsabhängigen Pauschalgebühr leistungspflichtig. Außerdem ist K&C NetFox berechtigt, an den betroffenen Domain-Namen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend zu machen, solange nicht sämtliche Zahlungsansprüche durch den Kunden befriedigt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im übrigen vorbehalten.

4. Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung

4.1

K&C NetFox gewährleistet im Jahresmittel eine Erreichbarkeit seiner Internet- Webserver von nahezu 100 %. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluß- oder Verantwortungsbereich von K&C NetFox liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Außerdem kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten nicht garantiert werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z. B. Wartung) im für den Kunden zumutbaren Umfang (regelmäßig maximal 1 % der Gesamtlaufzeit) aufgewendet werden muß. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Im übrigen besteht in der Regel eine Verfügbarkeit von 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche.

4.2

K&C NetFox wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, K&C NetFox unverzüglich schriftlich solche Störungen anzuzeigen (Störungsmeldung).

4.3

Sofern die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen im übrigen durch Umstände gestört wird, die im Verantwortungsbereich von K&C NetFox liegen, muß der Kunde dies bei Erkennbarkeit gegenüber K&C NetFox unverzüglich schriftlich rügen. Erbringt K&C NetFox diese Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht, so ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem K&C NetFox diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Kunde K&C NetFox schriftlich eine angemessene Nachfrist von (i.d.R. mindestens einer Woche) zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Verantwortlichkeit

5.1

Die Leistungspflichten des Kunden ergeben sich vorrangig aus dem mit ihm abgeschlossenen Einzelvertrag. Daneben liegt folgendes im Verantwortungsbereich des Kunden:

  • Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht rechtsmißbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist er zum Zwecke sachgerechter Nutzung dazu verpflichtet,
  • keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird;
  • eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden (Verbot von Mail-Spamming);
  • anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen (z. B. Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen) sowie ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren, insbesondere deren Verbreitung, zu ergreifen;
  • sicherzustellen, daß seine auf einem Server von K&C NetFox eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch K&C NetFox stören könnten;
  • K&C NetFox erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich gemäß Ziffer 4 Abs. 2 Satz 2 anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
  • alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste von K&C NetFox ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen (vgl. v.a. Ziff.1.3 sowie nachfolgende Absätze), sowie
  • die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Teilnahme am Netz erforderlich sein sollten.

5.2

Der Kunde sichert zu, daß von ihm gemachte Daten richtig und vollständig sind. Insbesondere steht er dafür ein, daß die erforderlichen Angaben zum Zwecke einer Domainregistrierung vollständig und zutreffend übermittelt werden und der Wahrheit entsprechen und den in den jeweils geltenden Richtlinien der Vergabestelle (der Registries) enthaltenen Vorgaben entsprechen. Bei KK-Anträgen ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Einverständniserklärung des Domain-Inhabers vor Start der KK einzureichen. Bei Änderungen verpflichtet er sich, K&C NetFox jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Auf Anfrage von K&C NetFox verpflichtet er sich, die aktuelle Richtigkeit mitgeteilter Daten zu bestätigen. Entsprechendes gilt bei Serverleistungen: Auch hier obliegt es dem Kunden, korrekte, d. h. vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln; im übrigen ist die Administration des Servers Aufgabe des Kunden.

5.3

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, daß von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote, die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.

5.4

Im übrigen ist der Kunde dafür verantwortlich, daß die von ihm im Rahmen des Vertrages in das Netz eingebrachten Daten keine Rechte Dritter verletzen. Bei Serverleistungen ist der Kunde für Inhalte/Informationen seines dedizierten Servers verantwortlich. Bei der Registrierung von Domains verpflichtet er sich zur Einhaltung der DENIC-Registrierungsbedingungen bzw. sonstigen Vorgaben/Richtlinien der DENIC und/oder anderer Registrierungsstellen. Wird der Kunde als Reseller einer Domain tätig, steht er gegenüber K&C NetFox dafür ein, diese Verpflichtungen (z. B. aus DENIC- Registrierungsbedingungen) wiederum auf seinen Kunden überzuleiten;. bei .de- Domains weist er seinen Kunden im übrigen darauf hin, daß er in seinem Auftrag bzw. als sein Vertreter die Registrierung der Domains vornehmen läßt und daß die Domainregistrierung zur unmittelbaren Domain-Inhaberschaft des (End-)Kunden führt. Im übrigen akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten (Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy).

5.5

Dem Kunden obliegt die Bereitstellung der notwendigen funktionsfähigen technischen Infrastruktur (z. B. Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikationsverbindung etc.), die für die Nutzung der Dienste von K&C NetFox erforderlich ist. Dem Kunden obliegt außerdem die allgemeine Administration im Umgang mit den von K&C NetFox zur Verfügung gestellten Diensten/Leistungen.

5.6

Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen von K&C NetFox; bei einem Auftrag zur Registrierung von Domains stellt er die technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der Domain sicher, prüft unverzüglich die ordnungsgemäße Registrierung sowie sofort nach erfolgter Registrierung die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und bei .de-Domains die unter http://www.denic.de/servlet/whois veröffentlichten Angaben und teilt K&C NetFox erkennbare Fehler und Störungen unverzüglich mit. Entsprechendes gilt bei anderen Domains (z.B. hinsichtlich der jeweils von anderen Registrierungsstellen veröffentlichen Angaben).

5.7

Dem Kunden obliegt die Verpflichtung, von K&C NetFox zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter ebenso wie sonstige Zugangskennungen und/oder persönliche Kennworte streng geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Alle Erklärungen, die unter Nutzung einer solchen Zugangskennung abgegeben werden, gelten als durch den Kunden erfolgt. Der Kunde trägt deshalb das Risiko einer unberechtigten Verwendung von Passwörtern. Er hat K&C NetFox unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, daß unbefugte Dritte Zugangskennungen oder ein persönliches Kennwort bekannt ist. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, daß Passwort sofort zu ändern, wenn er Anlaß zu der Vermutung hat, daß ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Im übrigen ist das persönliche Kennwort auch aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen zu ändern. Wird ein persönliches Kennwort wiederholt falsch eingegeben, ist K&C NetFox berechtigt, die Möglichkeit des Netzzugangs zu unterbinden (regelmäßig bis zum Folgetag). Dies gilt auch bei begründetem Verdacht, daß Zugangsdaten eines Nutzers unberechtigt durch Dritte genutzt werden. K&C NetFox wird den Kunden schnellstmöglich darüber informieren, wenn eine solche Zugangssperre verhängt wird.

5.8

Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, daß es ihm obliegt, den entsprechenden Gepflogenheiten sachgerechter Datensicherung im Netz nachzukommen, d. h. – bei gewerblicher bzw. kommerzieller Nutzung – grundsätzlich nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Sicherung der Daten durchzuführen. Daten, die auf den Web-Servern von K&C NetFox abgelegt sind, dürfen dabei nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden. Insbesondere muß der Kunde vor der Installation von Hard- oder Software eine vollständige Datensicherung durchführen. Dies gilt auch vor jedem Beginn von Arbeiten von K&C NetFox. Nach Möglichkeit wird der Kunde hierauf rechtzeitig hingewiesen.

5.9

Bei einem erheblichen Verstoß gegen diese Pflichten (z.B. gegen Verbot von Mail-Spamming) ist K&C NetFox berechtigt, nach ihrer Wahl den Internet-Zugang ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server vorübergehend vom Netz zu trennen. Im übrigen behält sich K&C NetFox vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen das Recht vor, Internet-Seiten mit beleidigenden, diskriminierenden oder in sonstiger Weise rechtlich bedenklichen Inhalten auf Kosten des Kunden vorübergehend zu sperren. K&C NetFox wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten und ihn auffordern, vermeintlich rechtswidrige Inhalte zu beseitigen bzw. deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Entsprechendes gilt, soweit die Sperrung einer Internet-Seite aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber K&C NetFox erfolgt. K&C NetFox wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit entkräftet ist.

5.10

Bei einem erheblichen Pflichtverstoß ist K&C NetFox auch berechtigt, das Vertragsverhältnis entsprechend § 314 BGB fristlos zu kündigen. Im übrigen behält sich K&C NetFox vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen das Recht vor, beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen oder die betreffende Internet-Seite auf Kosten des Kunden dauerhaft zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Ggf. behält sich K&C NetFox das Recht vor, soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server dauerhaft vom Netz zu trennen. Vor dem Ergreifen einer der genannten Maßnahmen wird K&C NetFox den Kunden auf dessen Verstoß gegen seine Pflichten hinweisen und ihm eine angemessene Frist zu deren Beseitigung setzen. Sollte K&C NetFox eine solche Fristsetzung wegen der Schwere der Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, darf sie die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung durchführen und wird den Kunden unverzüglich davon unterrichten. Eine entsprechende Mitteilung an den Kunden erfolgt auch, soweit die Sperrung einer Internet-Seite aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber K&C NetFox erfolgt.

5.11

Falls der Kunde eine Pflichtverletzung gem. Abs. 1 ff. zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des K&C NetFox aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens verpflichtet. Der Kunde stellt K&C NetFox von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

6. Datenschutz

6.1

Der Kunde wird besonders auf die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz hingewiesen. K&C NetFox weist darauf hin, daß im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere bei Registrierung von Domains, auch personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift) gespeichert werden. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois-Datenbanken). Wird der Kunde als Reseller tätig, sollte er nicht zwingend zur Domain-Registrierung erforderliche (Bestands-)Daten ausschließlich mit Einwilligung seines Kunden an Dritte (z.B. zur Veröffentlichung dieser Daten in whois-Datenbanken) übermitteln. Adress- und Negativdaten werden an andere Konzernunternehmen der United Internet AG und eine zentrale Datei übermittelt, die von der United Internet AG zum Zwecke des Schutzes aller Konzernunternehmen geführt wird. Anderen Konzernunternehmen der United Internet AG werden diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

6.2

K&C NetFox weist den Kunden darauf hin, daß der Datenschutz bei Datenübertragung in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann, insbesondere daß es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, daß der Datenschutz von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von K&C NetFox liegenden Personen und Institutionen mißachtet wird; außerdem ist es möglich, daß eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, diesen trotzdem verläßt.

6.3

K&C NetFox informiert Kunden ferner vorsorglich darüber, daß unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können; andere Teilnehmer im Internet sind u. U. technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Von einer unverschlüsselten Übertragung von personenbezogenen oder anderen geheimhaltungsbedürftigen Daten ist deshalb abzuraten.

7. Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdende vertraulichen Informationen, insbesondere solche, die beispielsweise als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu werten sind, unbefristet geheim zu halten und – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Insbesondere der Bereich der Abwicklung, technische Aspekte und alle sonstigen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten wird weiter sichergestellt, daß auch diese – ebenfalls unbefristet – jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulicher Informationen unterlassen. Die Geheimhaltung schließt auch ein, daß verhindert wird, daß Unbefugte Zugang zu den Informationen erhalten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

8. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

8.1

K&C NetFox haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von K&C NetFox, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt für vertragliche als auch außervertragliche (deliktische) Ansprüche. Entsprechendes gilt bei einer Haftung für eine Garantie oder eine Zusicherung, die jedoch schriftlich gegeben sein muss. In Fällen, in denen lediglich einfachen Erfüllungsgehilfen von K&C NetFox grobes Verschulden angelastet werden kann, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.

8.2

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet K&C NetFox für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn nur, sofern es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Dabei ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. K&C NetFox haftet außerdem, wenn eine zwingende Haftung aufgrund Produkthaftpflichtgesetz besteht.

8.3

Die Haftung für Verzug und von K&C NetFox zu vertretende Unmöglichkeit wird ebenso auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet K&C NetFox nur für unmittelbare Schäden. Diese Beschränkung gilt auch in Fällen der Haftung wegen Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Kunden.

8.4

K&C NetFox haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Inhalte oder Programme (Software), die im Internet verbreitet werden und für daraus etwaig entstehende Schäden gleich welcher Art (Fehler der Netzwerkinfrastruktur, fehlerhafte Datenträger etc.). Bei Standard-Softwareanwendungen (z.B. MS-Word, Betriebs-System: Linux etc.) gilt dies auch für von K&C NetFox zum Einsatz gebrachte Software. Jedenfalls ist ausschließlich der Kunde für von ihm (z.B. auf dem Server) verwendete Software, einschließlich deren Lizenzierung, verantwortlich.

8.5

Beruht die Haftung von K&C NetFox auf einem Ereignis, das von einem Dritten verursacht wurde und hat dieser Dritte seine Haftung zulässigerweise nach den Bestimmungen der Telekommunikationskundenschutzverordnung begrenzt, so ist die Haftung von K&C NetFox im gleichen Umfang eingeschränkt wie der Dritte K&C NetFox gegenüber haftet, es sei denn, K&C NetFox, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorzuwerfen oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.6

Im übrigen wird die Höhe der Haftung für Vermögensschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

8.7

K&C NetFox kann für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets oder darüber übermittelte Informationen (weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind,), soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von K&C NetFox liegen, keine Haftung übernehmen. Auch im übrigen haftet K&C NetFox nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden. Insbesondere haftet K&C NetFox bei der Anmeldung/Registrierung von Domains im automatisierten Verfahren durch den Kunden nicht für solche außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegende Umstände; der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung deshalb erst ausgehen, wenn er die ihm obliegende Prüfung gemäß Ziff. 5.6 erfolgreich durchgeführt hat. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domain-Namen sowie wegen der zwischenzeitlichen Vergabe an eine andere Partei sind seitens K&C NetFox ausgeschlossen; dies gilt nicht, sofern ein Fall des Absatzes 1 vorliegt.

8.8

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von K&C NetFox.

8.9

Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, daß K&C NetFox, soweit K&C NetFox keinen Einfluß auf die Übertragungsgeschwindigkeit im Internet sowie die darin angebotenen Inhalte bzw. Informationen hat, deshalb für diese auch keine Verantwortung trägt. Insbesondere ist K&C NetFox nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden bzw. bei Resellern deren Endkunden auf evtl. Rechtsverstöße zu prüfen. Für im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Inhalte/Informationen (insbesondere auf dem Server) ist der Kunde selbst ausschließlich verantwortlich. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen oder von rechtswidrigen Inhalten ist K&C NetFox jedoch berechtigt, die entsprechende Internet-Seite auf Kosten des Kunden zu sperren; ggf. behält sich K&C NetFox auch vor, soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server vom Netz zu trennen. Diese Sperrberechtigung gilt – über Ziffer 5 hinaus – auch für Fälle, in denen dem Kunden evtl. kein schuldhafter Pflichtverstoß angelastet werden kann. K&C NetFox wird den Kunden von einer solchen Maßnahme schnellstmöglich unterrichten.

8.10

Schadensersatzansprüche gegen K&C NetFox aus vertraglichen Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten, es sei denn es handelt sich um Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB; in sonstigen Fällen wegen eines Mangels beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schäden, die K&C NetFox, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben, sowie für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Ebenso gilt dies nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.11

K&C NetFox hat Schadensersatzansprüche gegen den Kunden, sofern dieser gegen die ihm gemäß Ziffer 5 Absatz 1 ff. obliegenden Verpflichtungen verstößt und dies z vertreten hat. Der Kunde ist in solchen Fällen – neben der Unterlassung des weiteren Verstoßes – zum Ersatz des K&C NetFox entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von evtl. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht werden, ver- pflichtet. Sonstige Ansprüche von K&C NetFox (z. B. Sperrung der Inhalte, außerordentliche Kündigung) bleiben unberührt.

9. Kündigung

9.1

Verträge über Provider-Leistungen werden zunächst für eine Mindestlaufzeit (von i.d.R. einem Jahr; vgl. Einzelvertrag) geschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen, deren Gegenstand Serverleistungen sind, drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit, soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, ein Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

9.2

Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen (z. B. Ziffer 2 Abs. 3 ff., Ziffer 3 Abs. 5). Für K&C NetFox liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn

  • der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monaten dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät;
  • bei Domainregistrierungen dem Kunden ein erheblicher Verstoß gegen die Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP) nachgewiesen wird;
  • wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

9.3

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, der eine elektronische Erklärung, die mittels qualifizierter elektronischer Signatur erstellt wurde, genügt; eine (einfache) E-Mail ist hierfür auch nach einer etwaigen entsprechenden Gesetzesänderung nicht ausreichend.

9.4

K&C NetFox ist nach einer Kündigung nicht verpflichtet, das für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden zurückzubezahlen. Diese Regelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum geschuldete Entgelt entsprechend. Dies gilt unabhängig davon, welcher der Vertragspartner kündigt, es sei denn, der Kunde kündigt aus wichtigem Grund und dies ist von K&C NetFox zu vertreten.

9.5

Ausgleichsansprüche des Kunden anläßlich der Beendigung des Vertrages sind ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1

Erfüllungsort ist der Sitz von K&C NetFox.

10.2

Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Neu Anspach. K&C NetFox kann auch im Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

11. Schlußbestimmungen

11.1

Für die von K&C NetFox auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche – gleich welcher Art – gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Bestimmungen vom einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.

11.2

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen – soweit es sich nicht um eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Ziff. 1 Abs. 2 oder Ziff. 2 Abs. 3 handelt – zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Formerfordernisses. Die Versendung von Mitteilungen an K&C NetFox per (einfacher) E-Mail genügt der Schriftform im übrigen nur dann, wenn dies in diesen AGB ausdrücklich zugelassen ist.

11.3

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von K&C NetFox auf einen Dritten übertragen.

11.4

Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.Stand 01.01.2013