Das Solarpaket 1 tritt im Mai in Kraft

Das Solarpaket 1 tritt im Mai in Kraft

Nach langwierigen Diskussionen und Verzögerungen wurde das Solarpaket 1 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima endlich vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird das Inkrafttreten der Gesetzesänderungen Anfang Mai erwartet.

Was ändert sich für Balkonkraftwerke?

Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt nun, da die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ausreicht. Zudem ist kein Zählerwechsel vor der Inbetriebnahme mehr erforderlich, sodass ein Balkonkraftwerk auch mit einem rückwärtsdrehenden Stromzähler betrieben werden darf.

Eine eigene Geräteklasse wurde für Balkonkraftwerke eingeführt, die die Einspeiseleistung von Steckersolargeräten auf maximal 800 Voltampere (VA=W) bei einer installierten PV-Leistung von höchstens 2 Kilowatt (2000Wp) begrenzt. Die Erhöhung der Einspeiseleistung auf 800VA und die Duldung des Schuko-Steckers bei Balkonkraftwerken werden durch eine VDE-Norm geregelt, nicht durch Gesetzgebung. Diese Norm wird noch vom DKE überarbeitet und voraussichtlich im Spätsommer angepasst.

Die Privilegierung von Steckersolargeräten (Recht auf Balkonkraftwerk) erfolgt über Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (Mieter) und im Wohnungseigentumsgesetz (Eigentümer) durch das Bundesjustizministerium. Diese sind nicht Teil des Solarpakets 1 und lassen weiterhin auf sich warten.

Neu: gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Als Alternative zum Mieterstrom wurde ein neues Modell eingeführt, das die Energielieferung innerhalb eines Gebäudes vereinfacht. Der Betreiber der PV-Anlage kann zusätzlich zum regulären Stromanbieter zum Stromlieferanten für die Nutzer im Haus werden. Die Weitergabe von PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer soll weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen sein. Darüber hinaus darf der erzeugte Strom auch zwischengespeichert und in anderen verbundenen Bauteilen sowie Garagen (Wallbox) genutzt werden.

Hintergrund

Bisher mussten Hersteller von Balkonkraftwerken die Leistung ihrer Anlagen auf 600 Watt begrenzen, da Experten befürchteten, dass das Stromnetz bei größeren Einspeisemengen überlastet werden könnte. Dies berichtet die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe des „test“-Hefts (5/2024). Zukünftig dürfen die Anlagen jedoch eine Leistung von bis zu 800 Watt erbringen. Sogar bereits verkaufte Steckersolargeräte könnten dies laut der Zeitschrift erreichen. Die Betreiber müssen jedoch ihren Wechselrichter auf die höhere Leistung umstellen lassen.

Letzte Aktualisierung am 27.07.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API